Liebe Eltern, liebe Erzieherinnen,
die Richtlinien des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und die ärztliche Impfberatung nach § 34 Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind ausgelaufen. Eine Kindergartenbescheinigung vom Arzt ist ab sofort nicht mehr nötig.